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Koblenz

Entscheidung zum Wasserschutzgebiet Urmitz: Gericht stärkt Behörde

Von Reinhard Kallenbach
Für das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz hat die SGD Nord bereits am 18. März 2019 die Rechtsverordnung erlassen. Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 1745 Hektar und erstreckt sich über die Koblenzer Stadtteile Kesselheim, Bubenheim, Neuendorf, Metternich, Wallersheim und Lützel sowie die Ortsgemeinden St. Sebastian, Kaltenengers und Urmitz in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Durch das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz werden auch Teile des Hunsrücks, der nur über wenige Ressourcen an eigenem Trinkwasser verfügt, mitversorgt.
Für das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz hat die SGD Nord bereits am 18. März 2019 die Rechtsverordnung erlassen. Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 1745 Hektar und erstreckt sich über die Koblenzer Stadtteile Kesselheim, Bubenheim, Neuendorf, Metternich, Wallersheim und Lützel sowie die Ortsgemeinden St. Sebastian, Kaltenengers und Urmitz in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Durch das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz werden auch Teile des Hunsrücks, der nur über wenige Ressourcen an eigenem Trinkwasser verfügt, mitversorgt. Foto: SGD Nord

Die Entscheidung ist gefallen: Das Oberverwaltungsgericht hat die neue Rechtsverordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord für das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz nicht gekippt, sondern vielmehr bestätigt – und streng genommen sogar Verschärfungen angemahnt. Für die betroffenen Unternehmen in diesem Bereich könnten bauliche Veränderungen künftig richtig teuer werden. Eine Revision der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht wird sogar ausgeschlossen. Was noch fehlt, ist eine ausführliche schriftliche Begründung der Entscheidung.

Lesezeit: 5 Minuten
Trotz dieser neuen Entwicklung sieht es aktuell dennoch so aus, dass die unendliche Geschichte weitergeschrieben wird. Die Kläger wollen offenbar auf keinen Fall klein beigeben. Trotzdem zeigte sich SGD-Präsident Ulrich Kleemann im Gespräch mit unserer Zeitung zufrieden. Er sieht das OVG-Urteil als weiteren Beleg dafür, dass die Direktion gut und ...
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SGD Nord betreut 800 Wasserschutzgebiete

Im Zuständigkeitsgebiet der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gibt es mehr als 800 Wasserschutzgebiete. Aus mehr als 1500 Brunnen und Quellen wird Trinkwasser gewonnen. In Wasserschutzgebieten gelten über den allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutz hinausgehende Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.

Alle Maßnahmen, die das Trinkwasser gefährden können, sind innerhalb der Schutzgebiete, die meist in drei Zonen gegliedert sind, verboten. Eine wirtschaftliche Entwicklung ist aber trotz der Festsetzung als Wasserschutzgebiet in der Zone III weiterhin möglich.
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