Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Eilantrag von Stephan Wefelscheid
Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht: Freie-Wähler-Vorsitzender Stephan Wefelscheid klagt gegen Ausgangsbeschränkungen
Einen Entwurf seiner Klage hat Stephan Wefelscheid vor ein paar Tagen beim Bundespräsidialamt in Berlin abgegeben. Foto: Freie Wähler
Freie Wähler

Der Koblenzer Rechtsanwalt und Kommunalpolitiker Stephan Wefelscheid hat gegen die Ausgangsbeschränkungen geklagt, die im neuen Infektionsschutzgesetz geregelt sind. Damit ist er nach dem Landrat des Eifelkreises, Joachim Streit (wie Wefelscheid Freie Wähler) und dessen Ehefrau Petra Streit der dritte Kläger. Wefelscheid hat parallel zu seiner Klage einen Eilantrag auf Aussetzung gestellt, sodass er in den nächsten Tagen mit einer ersten Entscheidung rechnet.

Lesezeit 2 Minuten
Der Hauptpunkt, gegen den Wefelscheid sich wendet, ist für Laien nicht ganz einfach zu verstehen, bezieht sich im Wesentlichen aber darauf, dass eine Regelung getroffen wird, die für alle ohne Betrachten der individuellen Situation gilt. Wefelscheid vergleicht das im Gespräch mit der RZ mit dem Strafrecht: Wenn ein Mensch jemanden getötet hat, dann kann er damit mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden.

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