Die ganz große (Entscheidungs-)Freiheit haben Hochzeitswillige seit 20 Jahren, was die Wahl ihres künftigen Namens angeht. Denn seit dem 1. April 1994 ist es nicht mehr zwingend vorgeschrieben, einen Ehenamen zu bestimmen – jeder darf auch nach der Hochzeit so heißen wie vorher. Doch die meisten Koblenzer entscheiden sich nach wie vor für einen gemeinsamen Namen – und zwar unverändert in den meisten Fällen für den des Mannes.