Nach Revision werden die verhängten Strafen erneut verhandelt - Feststellungen zu den Taten sind indes rechtskräftig
EC-Karten-Abzocke kommt erneut vor Gericht: Nach Revision müssen Strafen neu verhandelt werden
Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild. dpa

Drei Mitglieder einer Koblenzer Familie müssen sich erneut vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Die nunmehr 25-, 27- und 30-jährigen Angeklagten waren mit Urteil der Zweiten Großen Strafkammer vom 30. Juli 2019 wegen Betruges in 25, 29 beziehungsweise 31 Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, der dritte erhielt eine Einheitsjugendstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten. Auf die Revision eines Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen.

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Diese Aufhebung betrifft aber nur die verhängten Strafen und Nebenfolgen, die Feststellungen zur Sache sind rechtskräftig. Und die waren heftig, und die Vorgehensweise der Täter war ausnehmend dreist. Im Juni und Juli 2016 suchten sie sich gutgläubige Opfer und stellten sich diesen teils unter falschen Namen vor.

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