Student klagt gegen Hochschule Koblenz - So urteilt das Verwaltungsgericht
Durchgefallen wegen 90 Sekunden: Student klagt gegen Hochschule Koblenz
Der Hochschulcampus auf der Karthause.
Marta Zimmer

Koblenz. Eigentlich ist die Bearbeitungszeit für die Klausur schon abgelaufen. Doch davon will ein Student der Hochschule Koblenz nichts mitbekommen haben und schreibt seelenruhig weiter. Nach mindestens 90 Sekunden steht die Aufsicht vor ihm und nimmt ihm die Klausur ab. Täuschungsversuch, Note „nicht ausreichend“ heißt es am Ende – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt urteilte.

Lesezeit 2 Minuten
Geklagt hatte ein Student, der den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen belegt hatte. Im Juni 2018 wollte er eine bessere Note erzielen und nahm daher an einer schriftlichen Verbesserungsprüfung teil. 90 Minuten hatten er und die weiteren Prüflinge Zeit, um die Klausur zu bearbeiten.

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