Drogenschmuggel ins Nette-Gut wird erneut verhandelt: Revision hat Auswirkungen auf das Strafmaß
Von Thomas Krämer
SymbolbildFoto: dpa
Es ist ein bemerkenswerter Revisionsprozess, der derzeit vor dem Landgericht Koblenz verhandelt wird. Fünf Angeklagten im Alter von 27, 30, 35, 43 und 67 Jahren wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, von Dezember 2016 bis Februar 2017 insgesamt dreimal gemeinschaftlich und organisiert als Bande Betäubungsmittel in Form von synthetischen Cannabinoiden (Subutex-Tabletten) in die forensische Klinik Nette-Gut in Weißenthurm geschmuggelt zu haben. Bestimmt waren diese für den gewinnbringenden Weiterverkauf und den Eigenkonsum der beiden Angeklagten, die dort einsaßen.
Lesezeit: 2 Minuten
Alle fünf Angeklagten waren von der 6. großen Strafkammer des Landgerichtes Koblenz mit Urteil vom 7. Dezember 2018 bereits verurteilt worden, allerdings ist dieses Urteil dank einer Revision der Angeklagten mit Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. November 2019 teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung sowie Entscheidung zurückverwiesen worden. Der ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.