Eine Streife des Bundespolizeireviers Koblenz erreichte um 21.23 Uhr mit Sonder- und Wegerechten den Güterbahnhof, stellte die drei 13-jährigen Jungen und nahm sie mit zur Wache nach Koblenz. Auf der Dienststelle setzten die Beamten telefonisch die Erziehungsberechtigten ins Bild. Bis 22.30 Uhr nahmen alle Eltern ihre Sprösslinge auf der Dienststelle in Empfang. Kinder und Erziehungsberechtigte wurden eindringlich auf die Gefahren des Bahnverkehrs hingewiesen. Mit der Hoffnung, dass sich die Kinder zukünftig aus dem Gleisbereich fernhalten wurden sie von der Dienststelle entlassen. Die veranlasste Gleissperrung, die um 21.33 Uhr wieder aufgehoben werden konnte, verursachte bei sieben Zügen insgesamt 106 Minuten Verspätung.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass ein unbefugtes Betreten der Gleise zu lebensgefährlichen Verletzungen bis hin zum Tode führen kann. Polizeieinsätze können für den Veranlasser kostenpflichtig werden. In diesem Fall steht die Aufsichtspflichtverletzung der Eltern im Raum und wird geprüft.