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Koblenz

Diese Wahl ist eine ganz besondere: Zehntausende Koblenzer haben ihre Stimme bereits abgegeben

Von Doris Schneider
Zehntausende Koblenzer haben ihre Stimme bereits abgegeben: Wer Briefwahl machen möchte, kann diese noch bis Freitag, 18 Uhr, beantragen. Aber auch, wer im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, kann das sicher tun.  Foto: Doris Schneider
Zehntausende Koblenzer haben ihre Stimme bereits abgegeben: Wer Briefwahl machen möchte, kann diese noch bis Freitag, 18 Uhr, beantragen. Aber auch, wer im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, kann das sicher tun. Foto: Doris Schneider

Dirk Urmersbach hat schon gewählt. Das tut er immer per Briefwahl, denn am Wahltag selbst findet er dazu keine Zeit. Denn Urmersbach ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zuständig. Was immer eine große und wichtige Aufgabe ist, ist bei dieser Landtagswahl in Corona-Zeiten zu einer noch größeren Herausforderung geworden.

Lesezeit: 2 Minuten
„Aber ich denke, wir sind gut vorbereitet“, sagt der Abteilungsleiter. Von den rund 900 Wahlhelfern haben sich bereits mehr als 500 für die freiwilligen kostenlosen Tests ab Freitag angemeldet, das gibt eine gewisse Sicherheit. Falls tatsächlich Wahlhelfer positiv getestet werden, stehen rund 50 – ebenfalls getestete – Helfer auch ganz ...
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Darauf sollten die Wähler achten

Wer am Sonntag seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, der darf das natürlich tun. Folgende Hinweise gibt das Wahlamt:

  • Wenn möglich nicht mit mehreren Personen gleichzeitig zum Wahllokal gehen, sondern verteilt über den Tag.
  • Nicht zu den üblichen Stoßzeiten das Wahllokal aufsuchen (Stoßzeiten sind üblicherweise zwischen 10 und 12 Uhr und nach dem Kaffee).
  • Kinder am besten nicht zum Wahllokal mitnehmen.
  • Am besten den eigenen Kugelschreiber zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitbringen (es liegen aber auch genügend Stifte im Wahllokal bereit).
  • Im Wahllokal gilt Maskenpflicht für die Wählenden, die Maske kann kurz abgenommen werden, um die Identität festzustellen.
  • Nur wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, kann von der Maskenpflicht abgesehen werden, teilt die Stadt Koblenz mit.
  • Für „Vergessliche“ haben die Wahlvorstände auch Masken vorrätig und können diese ausgeben.
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