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Diese Regeln gelten ab Montag in Koblenz und im Kreis MYK

Die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und die damit verbundene 3-G-Regel ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 tritt am Montag, 23. August, in Kraft. Da derzeit nicht absehbar ist, dass sich die Inzidenz in Koblenz und im Kreis MYK bis dahin unter diesen Wert bewegen wird, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass bei unverändert hohem Sieben-Tage-Wert folgende Einschränkungen gelten:

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Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Testnachweis vorlegen. Dies kann durch einen zertifizierten PCR-Test, einen Schnelltest oder (bis auf wenige Ausnahmen) einen Selbsttest erfolgen. Neben Geimpften und Genesenen sind zudem Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Schüler von der Testpflicht ausgenommen. Die 3-G-Regel gilt unter ...