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Diese Regeln gelten ab Montag in Koblenz und im Kreis MYK
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Testnachweis vorlegen. Dies kann durch einen zertifizierten PCR-Test, einen Schnelltest oder (bis auf wenige Ausnahmen) einen Selbsttest erfolgen.
Neben Geimpften und Genesenen sind zudem Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Schüler von der Testpflicht ausgenommen. Die 3-G-Regel gilt unter ...