Kostenfreie Bürgertests gibt es weiterhin für Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, bis zum 31. Dezember die Möglichkeit der kostenlosen Testung. Danach gibt es die kostenlosen Tests nur noch für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind, da für sie noch keine Impfempfehlung vorliegt. Kostenfrei bleiben die Tests weiterhin auch für Personen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test benötigen.
Für Schwangere besteht zwar seit September eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung. Für Stillende und „vormals Schwangere“ gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist, die am 10. Dezember endet.
Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, gilt eine Ausnahme. Auch sie können sich bis zum 31. Dezember kostenlos per Schnelltest testen lassen. Paragraf 4 der Testverordnung spricht zudem von einer Möglichkeit zur kostenlosen Testung, wenn eine in einer stationären Einrichtung behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Person besucht werden soll.
Um weiterhin einen kostenlosen Schnelltest zu bekommen, müssen Kinder und Jugendliche zum Nachweis des Alters einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, benötigen ein ärztliches Zeugnis. Zum Nachweis einer Schwangerschaft genügt der Mutterpass. mbo