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Koblenz/Region

Die Lkw-Maut wird auch auf die Bundesstraßen 42, 49 und 256 ausgeweitet

Auf Lkw-Besitzer kommen Veränderungen zu: Noch in diesem Jahr gilt die Mautpflicht auch auf zusätzlichen Straßenabschnitten und für kleinere Fahrzeuge. In der Region sind von der Ausweitung Abschnitte der Bundesstraßen 42, 49 und 256 betroffen.

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Von unserer Mitarbeiterin Katharina Demleitner Ab 1. Juli muss für die Benutzung weiterer rund 1100 Kilometer Bundesstraße bezahlt werden und ab Oktober fallen zudem Lastwagen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unter die Gebührenpflicht. In der Region sind von der Ausweitung Abschnitte der Bundesstraßen 42, 49 und 256 betroffen. Hiesige Logistikunternehmen müssen ...