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Koblenz

Die Baumschutzsatzung wird nicht außer Kraft gesetzt: FDP-Antrag findet keine Mehrheit

Von Peter Karges
Die Baumschutzsatzung, die das Fällen von Bäumen im Stadtgebiet regelt, wird nicht außer Kraft gesetzt. Ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion fand im Koblenzer Stadtrat keine Mehrheit.  Foto: Sascha Ditscher (Archiv)
Die Baumschutzsatzung, die das Fällen von Bäumen im Stadtgebiet regelt, wird nicht außer Kraft gesetzt. Ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion fand im Koblenzer Stadtrat keine Mehrheit. Foto: Sascha Ditscher (Archiv)

In der jüngsten Sitzung des Koblenzer Stadtrats hat die FDP einen Antrag gestellt, die Baumschutzsatzung wieder außer Kraft zu setzen. Diese war vor knapp einem halben Jahr verabschiedet worden. Demnach stehen außerhalb von Wäldern alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume im Stadtgebiet, die einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern haben, unter besonderem Schutz und dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung gefällt werden.

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„Mit der im Herbst erlassenen Baumschutzsatzung hat Koblenz ein Bürokratiemonster geschaffen“, betonte Ratsmitglied David Hennchen in der Begründung des FDP-Antrags. Die entsprechenden Anträge zu Ausnahmegenehmigungen und Überprüfungen gingen in die Tausende, allein die EVM habe 1000 Anträge für dieses Jahr in Aussicht gestellt, rechnete David Hennchen dem Stadtrat vor. „Wer ...