Der rechtliche Hintergrund

Das geltende Datenschutzrecht gestattet die bildliche Erfassung des öffentlichen Straßenraumes inklusive der dazugehörigen Häuserfassaden. Eine pauschale Untersagung oder nachträgliche Löschung der Aufnahme, zum Beispiel im Falle einer Veröffentlichung im Internet, ist nicht möglich. Im Rahmen des Datenschutz-Kodexes für Geodatendienste hat sich Cyclomedia freiwillig dazu verpflichtet, Widersprüche entgegenzunehmen und umzusetzen.

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Im Falle der EVM dürfte das nicht nötig sein, weil die Daten ausschließlich internen Zwecken dienen. ka