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Koblenz/Region

Datenschutzverordnung: Angst vor der „Abmahnmafia“

Von Katrin Steinert
Seit Freitag ist die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Verunsicherung ist groß. Gerade Vereine, die mit Mitgliederdaten umgehen und in denen Ehrenamtler tätig sind, haben Angst, für Verstöße belangt zu werden. Viele schalten zurzeit aus Vorsicht ihre Homepage ab.
Seit Freitag ist die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Verunsicherung ist groß. Gerade Vereine, die mit Mitgliederdaten umgehen und in denen Ehrenamtler tätig sind, haben Angst, für Verstöße belangt zu werden. Viele schalten zurzeit aus Vorsicht ihre Homepage ab. Foto: picture alliance

Vereine, kleinere Unternehmen und Ärzte in Stadt und Region sind verunsichert, zum Teil genervt. Grund ist die sogenannte Datenschutzgrundverordnung, die vor einer Woche in der EU in Kraft getreten ist. Einige haben aus Sorge vor kostspieligen Abmahnungen ihre Internetseiten vorübergehend vom Netz genommen. Andere hoffen darauf, dass die Aufsichtsbehörden milde reagieren und nicht direkt abkassieren, wenn sie Verstöße entdecken.

Lesezeit: 3 Minuten
Fakt ist: Jeder, der Daten oder Fotos sammelt und damit arbeitet, muss ab sofort nachweisen können, welche personenbezogenen Daten er wann, wo, wie und warum verarbeitet – und wer genau dies tut. Zudem muss er gewährleisten, dass die Daten sicher verarbeitet werden und dass das Okay der Betroffenen vorliegt. Um ...
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Was man über die neue DSGVO wissen muss

Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist am Freitag, 25. Mai, in Kraft getreten. Alle Datensammler müssen ab heute darüber Auskunft geben können, welche personenbezogenen Daten wann, wo, wie, warum und von wem verarbeitet werden.

Darüber hinaus müssen sie deren sichere Verarbeitung gewährleisten. Zu unterscheiden sind sensible und nicht sensible Daten wie Name und E-Mail-Adresse. Strenge Regeln gelten vor allem für sensible Daten wie Gesundheits- oder biometrische Daten (Fingerabdruck, Irisscan). Auch Vereine unterliegen strengeren Dokumentationspflichten. Experten raten, nur jene Daten zu erheben, die für den berechtigten Zweck (z.B. Bewerbung) nötig sind und sie sobald wie möglich wieder zu löschen, wenn dieser Zweck nicht mehr besteht. Sollten Ergebnislisten im Internet veröffentlicht werden, ist eine Zustimmung nötig. Bei Vereinsarchiven gebe es keine Bedenken, hier sei ein historischer Grund für das Aufbewahren vorhanden.

Tipp zur Datenherausgabe: So schützt man sich vor schwarzen Schafen

Bürger, die Anfragen bezüglich ihrer Daten erhalten, sollten prüfen, ob ihnen der Absender bekannt ist. Das rät Claudia Müller, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Koblenz, auf Anfrage.

Denn: „Inzwischen kursieren E-Mails im Netz und werden Schreiben auf dem Postwege versandt, mit denen der Absender um Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten eine geschäftliche Beziehung vortäuscht, um an Daten zu gelangen.“ Grundsätzlich kann man sich bei Fragen auch an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde wenden, sagt Müller. Für Rheinland-Pfalz ist dies der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Telefon 06131/208-2449, E-Mail an poststelle@datenschutz.rlp.de, https://www.datenschutz.rlp.de/ kst

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