Das bedeutet die Grundsteuererhöhung für die Bürger

Die Anhebung der Grundsteuer B von 410 auf 565 von Hundert für Einfamilienhäuser wirkt sich wie folgt aus: Für ein Haus, Baujahr 1978, mit einer Grundstücksgröße von 464 Quadratmetern und 150 Quadratmetern Wohnfläche steigt die Grundsteuer von jährlich 170,60 Euro auf 235,10 Euro.

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Für ein Objekt mit 475 Quadratmetern und 130 Quadratmetern Wohnfläche aus dem Jahr 2013 steigt die Steuer von 184,91 Euro auf 254,82 Euro, für ein Haus aus dem Jahr 2012 mit 677 Quadratmetern Grundstücksfläche und 200 Quadratmetern Wohnfläche würden statt 391,30 Euro dann 539,24 Euro fällig.

wfs