In der Debatte, ob in den städtischen Schwimmbädern Burkinis erlaubt werden sollen oder nicht, macht die Stadt einen neuen Vorschlag. In einer neuen Version der Haus- und Badeordnung heißt es nun ganz allgemein: „Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Im Zweifelsfall entscheidet das Badpersonal vor Ort.“ Das Wort Burkini fällt nicht mehr.