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Brandstiftung in Bendorf: Bewährungsstrafe für 37-Jährigen

Im März 2007 brannte im Bendorfer Stadtteil Mülhofen der hintere Teil einer Gartenlaube. Die Feuerwehr löschte den Brand, der Schaden war gering Viel umfangreicher und heftig umstritten war die juristische Aufarbeitung des Falls. Das Koblenzer Schöffengericht verurteilte nun den 37-jährigen Sohn des Gartenhausbesitzers wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe.

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Der Staatsanwalt hatte wegen vorsätzlicher Brandstiftung eine 20-monatige Bewährungsstrafe beantragt, der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, weil es nicht erwiesen sei, dass sein Mandant das Häuschen tatsächlich in Brand gesteckt hatte. Der Angeklagte ist behindert und sitzt im Rollstuhl.

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