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Koblenz

Betrüger entlarvt: Falsche Impfausweise fliegen in Apotheken auf

Von Katrin Steinert
Apotheker Sebastian Schmidt sieht zurzeit täglich mehr als Hundert Impfpässe, weil deren Besitzer ein digitales Impfzertifikat ausgestellt bekommen möchten. Manche Impfhefte sehen gefälscht aus. Dann heißt es, die Angaben zu überprüfen.
Apotheker Sebastian Schmidt sieht zurzeit täglich mehr als Hundert Impfpässe, weil deren Besitzer ein digitales Impfzertifikat ausgestellt bekommen möchten. Manche Impfhefte sehen gefälscht aus. Dann heißt es, die Angaben zu überprüfen. Foto: Reinhard Kallenbach

Der Fall des entlassenen Fußballtrainers von Werder Bremen hat ein Schlaglicht auf die dunkle Seite der Corona-Beschränkungen von 2G und 2G-plus geworfen: Mittlerweile kursieren immer mehr gefälschte Impfausweise – und nicht jeder fliegt wie Trainer Markus Anfang auf. Dabei sind auch in Koblenz etliche erfundene Dokumente in Umlauf. In Güls wurden drei Fälle anzeigt.

Lesezeit: 3 Minuten
Die meisten gefälschten Dokumente werden laut Landeskriminalamt entdeckt, wenn sie in Apotheken vorgelegt werden. Diese sind wichtige Anlaufstellen, wenn von einem Papierdokument oder -heft ein digitales Impfzertifikat erstellt werden soll. Das ist mittlerweile Voraussetzung, um essen zu gehen oder an Veranstaltungen teilzunehmen. Sebastian Schmidt von der Markenbildchen-Apotheke in der Koblenzer Vorstadt ...
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Drei mutmaßliche Täter angeklagt: Diese Strafen drohen bei Urkundenfälschung

Beschuldigte: Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Mittwoch mitteilte, ermittelt sie gegen drei Männer und eine Frau im Alter von 21 bis 33 Jahren wegen des Verdachts der bandenmäßigen gewerbsmäßigen Urkundenfälschung.

Die Beschuldigten sollen gefälschte Impfpässe hergestellt und verkauft haben. Am Dienstagmorgen fand unter der Federführung der Kriminalinspektion Neuwied ein Fahndungseinsatz statt, bei dem sieben Objekte im Gebiet der Staatsanwaltschaft Koblenz und in Norddeutschland durchsucht und etliche Beweismittel sichergestellt wurden.

Strafen: Wegen Urkundenfälschung (Paragraf 267 Strafgesetzbuch) macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Das Gesetz droht hierfür Geld- oder Freiheitsstrafen bis fünf Jahren an, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Bei besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Handelt der Täter als Mitglied einer Bande und hierbei gewerbsmäßig, droht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, in minderschweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren an.

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