Winningen bereitet sich auf seinen Weihnachtsmarkt vor: Während andere Städte und Gemeinden, wie Vallendar (die RZ berichtete), ihre Märkte bereits wieder absagen, will die Moselgemeinde an ihrer Veranstaltung festhalten. Mittels eines 2G-Hygienekonzepts möchte die Gemeinde ihren Besuchern den Besuch von Winningen im Lichterglanz – Freitag, 26. bis Sonntag, 28. November – ermöglichen.
Hierfür habe man bereits blaue Einweg-Eintrittsbänder erworben, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde, welche die Besucher als 2G-kontrolliert ausweisen sollen. Erhältlich sind diese nach Vorlage eines Impf- oder Genesenenausweises an verschiedenen Stellen in der Gemeinde. Zwei Tage vorher oder während der Veranstaltung selbst kann man diese erhalten. Ausgegeben werden diese am Gemeindebüro am Donnerstag von 16 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 15 bis 17 Uhr.
Ebenso bietet die Firma Personenschifffahrt Gilles von Koblenz aus einen Shuttle-Service unter 2G-Bedingungen an. Hierbei werden auf dem Schiff direkt die Eintrittsbänder verteilt.
Besucher, die vom Großparkplatz Insel kommen, werden vom Sicherheitspersonal auf 2G kontrolliert und erhalten ebenfalls ein Eintrittsbändchen. Zudem gebe die Sicherheitsfirma im Ort selbst Bändchen aus.
Um Kontakt zu vermeiden, werden die Bändchen vom Besucher selbst angelegt, diese müssen vor dem Kontrolleur angezogen werden, um eine Weitergabe an nicht-immunisierte Personen auszuschließen.
Der Erwerb von Speisen und Getränken ist nur denjenigen Besuchern gestattet, die sich auf 2G haben kontrollieren lassen. Betreiber gastronomischer Stände sind verpflichtet, vor dem Verkauf die Zertifikate zu überprüfen.
Nach der Kontrolle erhalten Geimpfte und Genesene ein Bändchen, um dieses bei weiteren Käufen vorzeigen zu können. Der Verkauf von Waren und verpackten Speisen ist auch ohne 2G möglich.
Ordnungsamt und Sicherheitsdienst führen stichprobenartige Kontrollen durch. Zuwiderhandlungen werden durch das Ordnungsamt bestraft.
Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren fallen unter die 3G-Regelung. Ein gültiger Antigentest ist erforderlich. Kinder im Alter von drei Monaten bis zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Personen, die aufgrund von Erkrankungen sowie Schwangerschaft nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest und einen gültigen Antigen-Schnelltest mitbringen.
Allgemein ist eine Maskenpflicht im Außenbereich nicht notwendig. Allerdings gilt diese in Wartebereichen, etwa vor Verkaufsständen oder Toiletten. Eine Kontaktverfolgung ist über die Luca-App möglich.
Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion bekommen keinen Zugang. Der Veranstalter hält Desinfektionsspender an Toiletten vor. Es gelten die Regeln des Infektionsschutzes wie etwa die „Niesettikette“. Glühweintassen – der Verzehr von Alkohol ist gestattet – werden nach Rückgabe in einer Spülmaschine bei 60 Grad gereinigt und desinfiziert. Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, kann der Zutritt verwehrt werden.