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Kreis MYK

Ausgangssperre und veränderte Öffnungsmöglichkeiten: Kreis MYK erlässt neue Coronaverfügung

Sonnig und menschenleer präsentiert sich der Bendorfer Kirchplatz – mittlerweile ist das ein fast gewohntes Bild. Mit den neuen Corona-Eindämmungsregeln im Kreis Mayen-Koblenz wird sich das Antlitz des Bendorfer Zentrums vorerst auch kaum grundlegend verändern.   Foto: Daniel Schauff
Sonnig und menschenleer präsentiert sich der Bendorfer Kirchplatz – mittlerweile ist das ein fast gewohntes Bild. Mit den neuen Corona-Eindämmungsregeln im Kreis Mayen-Koblenz wird sich das Antlitz des Bendorfer Zentrums vorerst auch kaum grundlegend verändern. Foto: Daniel Schauff

Da der sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Mayen-Koblenz an drei Tagen in Folge über 100 lag, muss auch der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Grundlegender Bestandteil dieser sind erweiterte Schutzmaßnahmen, die unter anderem den Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie eine nächtliche Ausgangssperre und die erneute Schließung bestimmter Einrichtungen umfassen. Die Allgemeinverfügung gilt ab 1.April, 0 Uhr, bis voraussichtlich zum 11. April.

Lesezeit: 2 Minuten
1 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine oder mit einem Angehörigen des eigenen Hausstands oder einer Person eines weiteren Hausstandes erlaubt. Kinder unter sechs Jahren werden hierbei nicht gezählt. 2 Gewerbliche Einrichtungen sind für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind zulässig. Erlaubt sind Öffnungen nach vorheriger ...
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Landrat: Fallzahlen besorgniserregend rapide angestiegen

„Wir alle hätten uns gewünscht, dass der Inzidenzwert unter 100 bleibt und keine verschärften Maßnahmen angeordnet werden müssen, doch die Fallzahlen sind besorgniserregend rapide angestiegen“, heißt es von Landrat Alexander Saftig. Es werde „unfassbar schwierig, die Infektionszahlen zu senken“, wenn sich nicht alle an die „seit Monaten allgemein geltenden Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus halten“. Saftig richtet daher einen Appell an die Bevölkerung: „Wir sehnen uns nach Normalität, nach den normalen persönlichen Kontakten, nach gemeinsamen Feiern und unbeschwerten Einkäufen in den heimischen Geschäften.

Also lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, damit wir die zusätzlichen Maßnahmen so schnell wie möglich wieder zurücknehmen können.“

Keine Modellkommune

In einer gemeinsamen Erklärung macht die kommunale Familie im Landkreis Mayen-Koblenz ihre Geschlossenheit und Entschlossenheit deutlich und trägt die Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung mit. In einer übereinstimmenden Erklärung geben Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landrat bekannt: „Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen ist eine Antragsstellung auf Modellkommune mit der Erprobung von Öffnungsschritten zurzeit nicht möglich. Es gibt keinen Bewerbungsschluss und spätere Anträge sind daher möglich.

Diese werden selbstverständlich in Betracht gezogen, sobald die Pandemielage das zulässt und die Inzidenzen sinken.“
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