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Koblenz/Kreis MYK

Ausgangssperre, Maskenpflicht und mehr: Bürger klagen gegen Corona-Regelungen

Von Hilko Röttgers
Das Verwaltungsgericht im Justizzentrum in Koblenz musste schon mehrere Beschwerden gegen die Corona-Regeln bearbeiten.  Foto: Sascha Ditscher
Das Verwaltungsgericht im Justizzentrum in Koblenz musste schon mehrere Beschwerden gegen die Corona-Regeln bearbeiten. Foto: Sascha Ditscher

Wer in diesen Tagen auf die Inzidenzwerte blickt, kann die Hoffnung haben, dass weitere Lockerungen der Corona-Auflagen möglich werden. Das war im März und April noch ganz anders, als ein strenger Lockdown das Leben bestimmte. Nicht alle waren mit den Einschränkungen einverstanden, und einige Bürger – auch in Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz – haben versucht, sich vor Gericht gegen die Corona-Auflagen zu wehren.

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Dabei gilt das Verursacherprinzip. Das bedeutet: Wer gegen Anordnungen aus den Verfügungen von Kreis und Stadt vorgehen will, der muss sich ans Verwaltungsgericht in Koblenz wenden. Bei Beschwerden gegen die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes ist hingegen das Verwaltungsgericht Mainz zuständig. Bei beiden Gerichten sind entsprechende Verfahren bearbeitet worden, wie eine Anfrage ...