Bei Straßenausbauten in Stolzenfels-Kripp übernimmt die Stadt den Hauptteil der Kosten, 65 Prozent. Der Grund: Dieses kleine Abrechnungsgebiet besteht ausschließlich aus der Brunnenstraße – und über diese wird auch der Rhenser Brunnen komplett angedient. Foto: Reinhard Kallenbach Reinhard Kallenbach
Koblenz. Dass wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau spätestens zum 1. Januar 2024 in Koblenz eingeführt werden, ist schon länger klar. Nun geht es vor allem um die praktische Umsetzung – aktuell um die Frage, wie hoch der Anteil der Stadt bei Bauprojekten sein wird. Im Stadtrat hat das Thema aber dennoch zu grundsätzlichen Diskussionen um die ungeliebten Ausbaubeiträge geführt, wieder einmal.
Die Frage, um die es eigentlich ging, ist dabei durchaus wichtig für die Bürger, nämlich welchen Teil der Kosten die Stadt bei Bauvorhaben in den verschiedenen Abrechnungsgebieten übernimmt. Liegt der städtische Anteil zum Beispiel bei 65 Prozent wie im Gebiet Stolzenfels-Kripp, dann müssen die Bürger „nur“ 35 Prozent der Kosten bei Straßenausbauten tragen.