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Koblenz/Kreis MYK

Arbeiten trotz Corona? Was zu beachten ist: Das Gesundheitsamt informiert

Die neue Corona-Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ vor, zu der das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz in einer Pressemitteilung informiert. Die neuen Regelungen sehen vor, dass positiv getestete Beschäftigte und enge Kontaktpersonen mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren können, die häusliche Quarantäne zeitweise zu verlassen, um arbeiten zu können.

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