Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert zur neuen "Arbeitsquarantäne"
Arbeiten trotz Corona? Was zu beachten ist: Das Gesundheitsamt informiert
Trotz Corona arbeiten? Positiv Getestete können mit ihrem Arbeitgeber eine sogenannte Arbeitsquarantäne vereinbaren. Foto: picture alliance/dpa
picture alliance/dpa

Die neue Corona-Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ vor, zu der das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz in einer Pressemitteilung informiert. Die neuen Regelungen sehen vor, dass positiv getestete Beschäftigte und enge Kontaktpersonen mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren können, die häusliche Quarantäne zeitweise zu verlassen, um arbeiten zu können.

Diese „Arbeitsquarantäne“ ist jedoch mit weiteren strengen Vorgaben verbunden: Die betroffene Person darf keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, ist verpflichtet, durchgängig eine FFP2-Maske außerhalb des Absonderungsorts zu tragen und muss die Kontakte zu gegenwärtig nicht infizierten Personen größtmöglich reduzieren.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region