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Koblenz/Kreis MYK

Arbeiten trotz Corona? Was zu beachten ist: Das Gesundheitsamt informiert

Trotz Corona arbeiten? Positiv Getestete können mit ihrem Arbeitgeber eine sogenannte Arbeitsquarantäne vereinbaren.  Foto: picture alliance/dpa
Trotz Corona arbeiten? Positiv Getestete können mit ihrem Arbeitgeber eine sogenannte Arbeitsquarantäne vereinbaren. Foto: picture alliance/dpa

Die neue Corona-Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ vor, zu der das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz in einer Pressemitteilung informiert. Die neuen Regelungen sehen vor, dass positiv getestete Beschäftigte und enge Kontaktpersonen mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren können, die häusliche Quarantäne zeitweise zu verlassen, um arbeiten zu können.

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Diese „Arbeitsquarantäne“ ist jedoch mit weiteren strengen Vorgaben verbunden: Die betroffene Person darf keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, ist verpflichtet, durchgängig eine FFP2-Maske außerhalb des Absonderungsorts zu tragen und muss die Kontakte zu gegenwärtig nicht infizierten Personen größtmöglich reduzieren. Außerdem müssen betroffene Personen ihre Kontakte auf das Vorliegen eines ...