Plus
Koblenz

Anmeldung in Koblenz: Flüchtlinge warten zwei Wochen auf Termin

Von Katrin Steinert
Ukrainische Flüchtlinge warten rund 14 Tage, bis sie sich bei der Ausländerbehörde in Koblenz anmelden können – und mit der sogenannten Fiktionsbescheinigung etwa Sozialleistungen beantragen können.
Ukrainische Flüchtlinge warten rund 14 Tage, bis sie sich bei der Ausländerbehörde in Koblenz anmelden können – und mit der sogenannten Fiktionsbescheinigung etwa Sozialleistungen beantragen können. Foto: Katrin Steinert

Mittlerweile haben sich rund 1200 ukrainische Flüchtlinge in Koblenz registriert – und die Nachfrage nach Terminen ist weiterhin riesig. Die Wartezeit beträgt mittlerweile etwa zwei Wochen. Und das wird sicher noch längere Zeit so bleiben, denn die Ausländerbehörde ist überlastet.

Lesezeit: 3 Minuten
Diese Erfahrung hat auch eine Koblenzerin gemacht, die eine Ukrainerin mit drei Kindern aufgenommen hat. Sie schilderte unserer Redaktion, dass das Zusammenleben mit der Familie an sich super funktioniert. „Die Mutter hat mittlerweile den Haushalt übernommen und kocht für alle“, sagt die Seniorin dankbar. Nur eines liegt ihr am Herzen: ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Registrierung in drei Schritten: Persönliches Vorsprechen ist Pflicht

Koblenz. Wer sich in Koblenz registrieren will, der meldet sich bei der Ausländerbehörde per E-Mail und durchläuft dann den Anmeldungsprozess.

1 Abteilungsleiterin Ute Weinowski-Rausch beschreibt das Prozedere: „Die Person erhält einen Termin zur Registrierung sowie die entsprechenden Formulare und Informationsmaterialien. Beteiligte Stellen werden durch die Ausländerbehörde informiert, beispielsweise das Sozialamt.“

2 Dann erscheint die Person zum Termin bei der Ausländerbehörde und erhält eine Fiktionsbescheinigung. Die Flüchtlinge bringen zur Registrierung ihre Ausweise und eventuell weitere Dokumente mit, die dann gegebenenfalls übersetzt werden. Auch die korrekte Schreibweise des Namen ist wichtig, um mehrfache Registrierungen ein und derselben Person ausschließen zu können. „Es muss wirklich alles genau erfasst werden“, betont Mohrs. Die ausgestellte Fiktionsbescheinigung ist drei Monate gültig und bescheinigt, dass eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist und dass der Wohnsitz auf Koblenz beschränkt ist. Die Person wird von der Ausländerbehörde beim Bürgeramt angemeldet.

Die Fiktionsbescheinigung ist für das Sozialamt und den Arbeitgeber das Zeichen: Die Person darf hier Leistungen empfangen und legal arbeiten. Bis die endgültigen Aufenthaltspapiere erstellt sind, dauert es einige Wochen.

Eine Onlineregistrierung ist übrigens nicht möglich. Ordnungsdezernentin Ulrike Mohrs erklärt: „Wer sich registrieren will, der muss persönlich vorsprechen.“ Auch wenn die Bürgermeisterin niemandem unterstellen will, dass er die Hilfe und Bescheinungen missbräuchlich nutzen will, so können schwarze Schafe leider nicht ausgeschlossen werden.

3 Aus technischen Gründen ist gegebenenfalls ein zweiter Termin zwecks erkennungsdienstlicher Behandlung erforderlich. Alle aus der Ukraine Vertrieben müssen im Rahmen der Biometriedatenerfassung über die sogenannte Personalisierungsinfrastrukturkomponente unter anderem die Fingerabdrücke machen lassen. Sollte dies aus technischen Gründen im ersten Termin nicht möglich gewesen sein, erfolgt diese bei einem zweiten. Danach wird die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz ausgehändigt, sobald diese durch die Bundesdruckerei produziert wurde. Katrin Steinert

Meistgelesene Artikel