60-Jähriger bleibt auch am zweiten Verhandlungstag vor Gericht bei seiner Aussage
Angeklagter bleibt bei Aussage: Unerklärlich, wie Lebensgefährtin einen Stich mit einem Messer im Hals erleiden konnte
Im Koblenzer Landgericht leugnet der 60-jährige Angeklagte weiterhin die Tat. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers brachte wenig neue Erkenntnisse .
Reinhard Kallenbach

„Ich weiß es nicht! Ich kann es Ihnen einfach nicht sagen!“ Der magere, 60-jährige Angeklagte ringt die Hände. Er kann sich nicht erklären, wie es dazu kam, dass seine Lebensgefährtin am 8. April einen Stich in den Hals erlitt. „Wir haben um das Messer gerangelt. Dabei muss das passiert sein“, fügt er an. Auch am zweiten Prozesstag bleibt er bei dieser Aussage. Warum sein mutmaßliches Opfer in den polizeilichen Vernehmungen gesagt hatte, er habe sie mit dem Messer angegriffen, versteht er nicht. „Naja, die wohnt ja jetzt schön in meiner Wohnung mit meinen Möbeln und ihrem neuen Lebensgefährten“, versucht er es dann doch mit einer Erklärung.

Lesezeit 2 Minuten
Die Frau wird erst am kommenden Verhandlungstag als Zeugin gehört werden. Dieser zweite Verhandlungstag ist polizeilichen Zeugen vorbehalten. Dabei geht es dem Vorsitzenden Richter Reiner Rühmann, Vizepräsident des Landgerichts Koblenz, vorwiegend um einen Satz, der sich im Protokoll der ersten Beamten vor Ort findet: „Der Beschuldigte gibt an, ein Messer verwendet zu haben.

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