Kreis Mayen-Koblenz

Änderungen im Kreis MYK: Andernach, Bendorf, Mayen und VG Weißenthurm setzen Präsenzunterricht aus

Schüler in der Pandemie
Präsenzunterricht, Wechselunterricht, Homeschooling: Schulkinder müssen sich in der Pandemie immer wieder auf neue Situationen einstellen. Foto: Jonas Güttler/dpa

Um das Corona-Infektionsgeschehen zu bekämpfen und Kontakte zu reduzieren, wird in den Städten Andernach, Bendorf und Mayen sowie der Verbandsgemeinde Weißenthurm der Präsenzunterricht an allen Schulen ausgesetzt. An den Kitas findet eine Notbetreuung statt. Die Regelungen gelten von Donnerstag, 22. April bis einschließlich Mittwoch, 12. Mai.

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Diese Änderung hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz am Dienstagnachmittag in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die dafür erforderliche Allgemeinverfügung wird am Mittwoch veröffentlicht.

Was bedeutet diese Änderung konkret? Es besteht weiterhin Schulpflicht, jedoch findet kein Präsenzunterricht statt und die betroffenen Einrichtungen stellen auf Fernunterricht um, heißt es von Seiten des Kreises. Die von den Kitas angebotene Notbetreuung richtet sich unter anderem an Kinder berufstätiger Eltern oder berufstätiger Alleinerziehender, die auf eine Betreuung angewiesen sind und denen keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Der Landkreis Mayen-Koblenz traf diese Entscheidung in Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde des Landes und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, welches für die Kitas zuständig ist.

Wie begründet der Kreis diese Entscheidung? Landrat Dr. Alexander Saftig erklärt: „Wir haben aktuell in Andernach, Bendorf und Mayen sowie der Verbandsgemeinde Weißenthurm ein konkretes Infektionsgeschehen in mehreren Schulen und Kitas. Hinzu kommt eine erhöhte örtliche Inzidenz in den relevanten Altersgruppen, weshalb eine Ausbreitung der Infektionen zu erwarten ist.“ Obwohl die Schulen und Kitas sehr gute Hygienekonzepte haben und anwenden, sei die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, aber auch des Lehrpersonals oder der Kita-Bediensteten nicht auszuschließen. „Die befristeten Maßnahmen sind nach intensiver Bewertung und Abwägung in den genannten Kommunen notwendig. Wir beobachten die Lageentwicklung natürlich auch in den anderen Kommunen des Landkreises sehr genau und werden unmittelbar reagieren, sobald vergleichbare Entwicklungen andernorts im örtlichen Infektionsgeschehen erkennbar werden“, stellt der Landrat fest.