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Region

3G, 2G oder nur Termin: Städte und Verbandsgemeinden setzen Landesverordnung unterschiedlich um

Von Stefanie Braun
Die Corona-Lage im Kreis Birkenfeld bleibt entspannt. Am Freitag wurden beim Gesundheitsamt 37 Fälle registriert.
Die Corona-Lage im Kreis Birkenfeld bleibt entspannt. Am Freitag wurden beim Gesundheitsamt 37 Fälle registriert. Foto: picture alliance/dpa

Die Gemeinde Löf/Kattenes hat in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass künftig in der Verwaltung die 2G-Regel gilt. Heißt: Nur Geimpfte und Genesene dürfen künftig in die Verwaltung kommen. Dies diene dem Schutz der Mitarbeiterin, aber auch als Signal nach außen, sagt Bürgermeister Johannes Liesenfeld. Wie sieht die Situation in anderen Städten und Gemeinden aus?

Lesezeit: 5 Minuten
1 Löf/Kattenes: Die Idee sei mit Blick auf steigende Inzidenzzahlen entstanden, sagt Johannes Liesenfeld. Im vergangenen Jahr hätten sie die Verwaltung geschlossen und seien nur telefonisch oder per E-Mail erreichbar gewesen. Dies stand wieder im Raum, doch sie wollten eine andere Lösung finden. Um die Geimpften und Genesenen nicht wieder ...
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Das steht in der Corona-Bekämpfungsverordnung RLP

Auf der Webseite corona.rlp.de werden einzelne Bereiche des täglichen Lebens aufgeführt, unter dem Stichpunkt „Behörden“ (Stand 24. November) findet sich Folgendes: „In Ämtern, Behörden, Verwaltungen, Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfen oder ähnlichen öffentlich

en Einrichtungen gelten die Maskenpflicht und das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte der genannten Behörden und Stellen gilt die 3G-Regelung.“ Von der Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit und Forschung heißt es auf RZ-Nachfrage, dass prinzipiell keinem Bürger der Zugang zu wichtigen, befristeten Dokumenten wie Personalausweisen und Ähnlichem verwehrt werden dürfe.

Dennoch könne ein Bürgermeister von seinem Hausrecht im Rathaus Gebrauch machen, beispielsweise bei Gesprächsterminen die 3G oder sogar 2G-Regel als Maß anzuwenden. Für Veranstaltungen im Rathaus gelten diese ohnehin.

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