Gemeinden können gegen Leerstände im Ort oft nur wenig tun, stattdessen weisen viele Neubaugebiete außerhalb aus
Wenn Privatleute auf Grundstücken „sitzen“: Gemeinden können gegen Leerstände im Ort oft nur wenig tun
Gemeinden haben oftmals wenig Handhabe über Bestandsgebäude, hier gilt das Recht des Eigentümers vor eventuellen Weiterentwicklungswünschen des Ortes. Das Hotel Simonis ist ein Beispiel für ein Objekt, das die Gemeinde Kobern-Gondorf erwerben konnte.
Stefanie Braun

Kobern-Gondorf/Lehmen. Viele junge Familien, Paare oder auch Einzelpersonen wollen sich einen Wunsch erfüllen: den vom Eigenheim. Die Zinslage könnte günstiger kaum sein, doch die große Nachfrage trifft meist auf ein sehr kleines Angebot. Manche Gemeinden weisen daher Neubaugebiete aus, meist liegen diese aber außerhalb des historisch gewachsenen Ortes.

Vielfach wird gewünscht, dass die Baugebiete nicht zu groß sind, da eine Überfremdung gefürchtet wird und man die Neubürger ins Dorfleben integrieren möchte. Entsprechend schnell sind auch hier Bauplätze vergriffen. Oft mit Klauseln, dass die Grundstücke binnen einer gewissen Frist auch wirklich bebaut werden – denn in der Vergangenheit gab es immer wieder Situationen, in denen Käufer sich gleich mehrere Bauplätze sicherten, um diese für Kinder ...

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