Verwaltungsgericht weist Klage eines Grundstücksbesitzers ab - Naturdenkmal gilt als gefährdet
Wenn ein Baum ein Naturdenkmal ist: Esche verhindert Bau von Einfamilienhaus
Die zwei mächtigen Eschen am unteren Zugang zur Mayener Hohl genießen als Naturdenkmale besonderen Schutz. Das oberhalb der Hangkante gelegene freie Grundstück darf deswegen nicht mit einem Einfamilienhaus bebaut werden und muss als private Grünfläche erhalten bleiben. Fotos: Martina Koch
Martina Koch

Andernach. Es war nicht das erste Mal, dass ein Bauvorhaben in dem Bereich „Unterer Kirchberg/Im Rosental“ in der Andernacher Kernstadt das Koblenzer Verwaltungsgericht beschäftigte. Bevor der Bebauungsplan für dieses Gebiet im vorigen Jahr in Kraft trat, hatte 2018 ein Anwohner „Im Rosental“ gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses neben seinem Grundstück geklagt – vergeblich. Auch die Klage eines Eigentümers, der auf einem Areal am Rande der Mayener Hohl ein Einfamilienhaus errichten lassen wollte, war nicht von Erfolg gekrönt.

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Der Schutz zweier Eschen in der Mayener Hohl habe Vorrang vor dem Eigentumsrecht des Klägers, entschieden die Koblenzer Richter kürzlich. Damit folgten sie der Argumentation der Andernacher Stadtverwaltung, die eine entsprechende Bauvoranfrage abgelehnt hatte.

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