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Vordereifel und Maifeld nutzen beschleunigtes Verfahren: Viele Gemeinden schaffen Platz für den Wohnbau

Von Martin Boldt
Auch in der Gemeinde Ettringen soll mithilfe des Paragrafen 13 b des Baugesetzbuches weiteres Ackerland am Ortsrand in attraktives Bauland verwandelt werden.
Auch in der Gemeinde Ettringen soll mithilfe des Paragrafen 13 b des Baugesetzbuches weiteres Ackerland am Ortsrand in attraktives Bauland verwandelt werden. Foto: Elvira Bell (Archiv)

Kaum ein zweites Thema war 2019 so regelmäßig auf den Tagesordnungen bei Ratssitzungen in der Vordereifel und dem Maifeld zu finden wie die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete. Der sich nun abzeichnende Bauboom der kommenden Jahre hat seine Ursache in einer Novelle des Baugesetzbuches aus dem Jahr 2017. Sie gibt den Gemeinden die Möglichkeit, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

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Die Idee dabei ist, kleinere Areale im Außenbereich zuzulassen, die eine maximale Grundfläche von einem Hektar besitzen und die dazu dienen, bestehende Ortsränder abzurunden. Verzichtet werden darf dabei auf die sonst obligatorische Entwicklung des Bebauungsplans aus einem bestehenden Flächennutzungsplan heraus, dessen Aufstellung um ein Vielfaches aufwendiger ist. Weil der Zusatzparagraf allerdings ...