Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich mit Klage von Verdi gegen die Stadt Andernach
Verhandlung am Oberverwaltungsgericht: Waren verkaufsoffene Sonntage in Andernach rechtens?
Der verkaufsoffene Sonntag zum Geysirfrühling lockte in diesem Jahr wieder viele Besucher in die Andernacher Innenstadt.
Sascha Ditscher (Archiv)

Andernach/Koblenz. Andernach wird künftig deutlich mehr Aufwand betreiben müssen, um den Einzelhändlern in der Innenstadt verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen. So viel lässt sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz bereits sagen, bei der am Donnerstag Vertreter der Stadt und der Gewerkschaft Verdi aufeinandertrafen.

Lesezeit 2 Minuten
Der Anlass der gerichtlichen Auseinandersetzung liegt bereits mehr als ein Jahr zurück. Ende April 2018, als die Vorbereitungen der Einzelhändler auf den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Auto- und Freizeitschau bereits auf Hochtouren liefen, hatte die Gewerkschaft Verdi einen Antrag auf Eilentscheidung beim OVG gestellt mit dem Ziel, die geplante Öffnung der Geschäfte von 13 bis 18 Uhr verbieten zu lassen.

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