Richter Thomas Metzger: "Es sind weitere, erheblich schwerere Straftaten zu erwarten"
Urteil verkündet: 40-Jähriger aus dem Kreis Mayen-Koblenz muss dauerhaft in die Psychiatrie

Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang 

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Zu einem dauerhaften Aufenthalt in der Psychiatrie ist ein 40-jähriger Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz verurteilt worden, nachdem dieser mehrere Delikte im schuldunfähigen Zustand begangen hat. Dies hat die 1. Strafkammer um Richter Thomas Metzger entschieden. Am zweiten Verhandlungstag sind letztlich nur noch die Plädoyers gehalten und das Urteil verkündet worden.

Der 40-jährigen Beschuldigten schlug am 27. Januar dieses Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit zunächst mit einem hölzernen Axtgriff auf die Fassade des Jobcenters in Andernach und anschließend auf ein Fahrrad, wodurch ein Schaden von insgesamt rund 1000 Euro entstanden ist.

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