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Mayen

Straßenausbau in Mayen: So läuft das mit dem wiederkehrenden Beitrag

Von Thomas Brost
Die Kernstadt sowie zwei Industrie- und Gewerbegebiete sind Abrechnungseinheiten.
Die Kernstadt sowie zwei Industrie- und Gewerbegebiete sind Abrechnungseinheiten. Foto: rz-Grafik

Das System der Beteiligung von Grundstückseigentümern an einem Straßenausbau wird sich grundlegend ändern: Mussten jene bislang einen einmaligen Beitrag bezahlen, so zieht jetzt eine andere Form der Berechnung ein: der wiederkehrende Beitrag. Jede Kommune mit qualifizierten Straßen hat die Verpflichtung, ihr System bis spätestens zum 31. Dezember 2023 umzustellen.

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  „Wir wollen das frühzeitig angehen“, sagt Andreas Seiler, Fachbereichsleiter in der Mayener Stadtverwaltung. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest, zuerst müssten Altmaßnahmen abgerechnet werden. Möglich wäre ein Beginn im ersten Halbjahr 2022. Fachbereichsleiter Seiler gibt einen allgemeingültigen Überblick darüber, was sich alles ändern wird. 1 Bisher gab es einmalige Beiträge zum ...