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Andernach

Strafkammer muss Frage klären: Kam es in der RMF Andernach zu sexuellen Übergriffen?

Von Thomas Krämer
Foto: dpa/Peter Steffen

Kam es in einer Wohngruppe der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach zu sexuellen Übergriffen durch einen 42-Jährigen? Diese Frage zu klären ist nun die Aufgabe der Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Annegret Werner am Landgericht Koblenz. Und schon zum Prozessauftakt wurde deutlich, dass das nicht einfach werden wird.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft dem Beschuldigten vor, im Januar 2020 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit in Andernach zunächst gegenüber seinem Zimmergenossen und dann gegenüber einer Mitbewohnerin übergriffig geworden zu sein. Die Anklage lautet daher auf sexuellen Übergriff sowie sexuelle Nötigung. Aufgabe der Kammer ist es nun, zu entscheiden, ob die Voraussetzungen ...