Strafkammer muss klären, ob der Beschuldigte in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird
Strafkammer muss Frage klären: Kam es in der RMF Andernach zu sexuellen Übergriffen?
dpa/Peter Steffen

Kam es in einer Wohngruppe der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach zu sexuellen Übergriffen durch einen 42-Jährigen? Diese Frage zu klären ist nun die Aufgabe der Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Annegret Werner am Landgericht Koblenz. Und schon zum Prozessauftakt wurde deutlich, dass das nicht einfach werden wird.

Lesezeit 2 Minuten
Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft dem Beschuldigten vor, im Januar 2020 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit in Andernach zunächst gegenüber seinem Zimmergenossen und dann gegenüber einer Mitbewohnerin übergriffig geworden zu sein. Die Anklage lautet daher auf sexuellen Übergriff sowie sexuelle Nötigung.

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