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Koblenz/Andernach
Sechs statt vier Jahre Haft für Messerstecherin
Sechs statt vier Jahre Haft für Messerstecherin Foto: rcx - Fotolia
Von unserer Mitarbeiterin Julia Fourate
An dem festgestellten Tathergang hatte der Bundesgerichtshof nichts zu beanstanden. Im Zuge des Revisionsprozesses sollte das Tatmotiv der Angeklagten geklärt werden. Im Juli 2014 war die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, es komme im Falle der 2013 begangenen Tat aber auch ein versuchter Totschlag in ...