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Mayen/Urmitz

Schöffenricht Mayen: Keine Bewährung nach Weitergabe von Kinderpornografie

Von Axel Holz
Symbolfoto
Symbolfoto Foto: marog-pixcells - stock.adobe.com

Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie ist eine schwere Straftat. Die gesetzlichen Strafen wurden erst im vergangenen Jahr verschärft. Dies erfuhr jetzt ein junger Mann aus Urmitz vor dem Schöffengericht Mayen.

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Er war in sechs Fällen angeklagt, in einem Zeitraum von 2020 bis 2021 Videos mit kinderpornografischen Inhalten besessen und mit anderen geteilt zu haben. Zu sehen waren, nach Feststellungen des Gerichts, Jungen und Mädchen im Alter von etwa sechs bis zwölf Jahren, die Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen erleiden mussten oder an ...