Sarrazin-Gegendemo in Mayen: Gericht verhängt Auflagen
Die Veranstalter der Gegenkundgebung zur Lesung von Thilo Sarrazin in Mayen am heutigen Donnerstag müssen weitere Auflagen erfüllen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz heute entschieden. Der Veranstalter der Lesung in der Mayener Bücherstube hatte Widerspruch gegen die Genehmigung der Gegenkundgebung erhoben. Sein Antrag hatte teilweise Erfolg, teilt das Verwaltungsgericht mit.
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Der Veranstalter der Lesung machte geltend, dass er es nicht hinnehmen müsse, dass die Lesung durch eine Demo unmittelbar vor der Buchhandlung gestört werde. Das sahen auch die Koblenzer Richter so. Die Stadt Mayen muss nun weitere Maßnahmen zum Schutz der geplanten Lesung ergreifen.
Das betrifft den Einsatz von Musikanlagen, Mikrofonen ...
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