Personalkosten in Kitas: Kreis MYK verschärft Richtlinie für die Erstattung
Kreis MYK
Personalkosten in Kitas: Kreis MYK verschärft Richtlinie für die Erstattung
Kreis MYK. Gemeinden, die unter einer sogenannten atypisch schlechten Finanzlage leiden, müssen künftig detaillierter ihre Finanznot nachweisen, wenn sie ihren Anteil an den Personalkosten einer Kindertagesstätte vom Landkreis erstattet bekommen wollen. Der Kreistag beschloss nun einstimmig, die entsprechende Richtlinie zu ändern.
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Von unserem Redakteur Albrecht Kahl
Die Gemeinden beteiligen sich an den Personalkosten der Kindertagesstätten freier Träger mit dem Anteil, den die Gemeinde zu tragen hätte, wenn sie selbst Träger einer Kita ist. Liegt bei einer Gemeinde eine „atypisch schlechte Finanzkraft“ vor, so erstattet der Landkreis dieser Gemeinde auf Antrag die geleistete Personalkostenbeteiligung.