Kreis MYK
Personalkosten in Kitas: Kreis MYK verschärft Richtlinie für die Erstattung

Kreis MYK. Gemeinden, die unter einer sogenannten atypisch schlechten Finanzlage leiden, müssen künftig detaillierter ihre Finanznot nachweisen, wenn sie ihren Anteil an den Personalkosten einer Kindertagesstätte vom Landkreis erstattet bekommen wollen. Der Kreistag beschloss nun einstimmig, die entsprechende Richtlinie zu ändern.

Lesezeit 1 Minute
Von unserem Redakteur Albrecht Kahl Die Gemeinden beteiligen sich an den Personalkosten der Kindertagesstätten freier Träger mit dem Anteil, den die Gemeinde zu tragen hätte, wenn sie selbst Träger einer Kita ist. Liegt bei einer Gemeinde eine „atypisch schlechte Finanzkraft“ vor, so erstattet der Landkreis dieser Gemeinde auf Antrag die geleistete Personalkostenbeteiligung.

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