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Welling

Neues Gesetz: Ladepunkt an Nettetalhalle in Welling sorgt für Unmut

Von Martin Boldt
An der Nettetalhalle muss bis Ende 2024 ein Ladepunkt für E-Fahrzeuge entstehen. Dies schreibt das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vor. In Welling ist man darüber wenig begeistert, wollte man die Ladesäule und das Geld doch gerne an anderer Stelle verbauen.  Foto: Martin Boldt
An der Nettetalhalle muss bis Ende 2024 ein Ladepunkt für E-Fahrzeuge entstehen. Dies schreibt das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vor. In Welling ist man darüber wenig begeistert, wollte man die Ladesäule und das Geld doch gerne an anderer Stelle verbauen. Foto: Martin Boldt

Vielen Ortsgemeinden der Region wird es vielleicht noch nicht bewusst sein, aber auch sie werden in den kommenden Jahren ihren Beitrag dazu leisten müssen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben. Festgesetzt wird dies unter anderem durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – kurz GEIG. Hiermit wurde verankert das bei Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Parkplätzen, die diesem Gebäude zugeordnet sind, bis Ende 2024 ein Ladepunkt zur Verfügung stehen muss.

Lesezeit: 2 Minuten
Im Falle von Welling, wo Ortschef Manfred Gerner das Thema jetzt auf die Tagesordnung gesetzt hatte, ist die Nettetalhalle mit ihren 58 Parkplätzen von diesem Gesetz betroffen. Die Installation einer sogenannten eichkonformen Wallbox wäre aufgrund eines vorhandenen Netzanschlusses möglich. Die Verwaltung rechnet vor, dass hier mit Kosten von rund 3500 ...