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Kreis MYK

Neue Coronaregeln sind in Kraft: Nun zieht etwas Normalität in die Pflegeheime im Kreis Mayen-Koblenz ein

Von Elvira Bell
Soziale Kontakte zwischen Bewohnern, aber auch zu ihren Angehörigen und nahestehenden Personen sollen nun wieder ermöglicht werden. Unser Foto zeigt einige Bewohner des Altenheims St. Johannes (Klösterchen) in Mayen, die sich nach den pandemiebedingten Einschränkungen nun auf mögliche Öffnungsschritte in ihrem „Zuhause“ freuen.  Foto: Elvira Bell
Soziale Kontakte zwischen Bewohnern, aber auch zu ihren Angehörigen und nahestehenden Personen sollen nun wieder ermöglicht werden. Unser Foto zeigt einige Bewohner des Altenheims St. Johannes (Klösterchen) in Mayen, die sich nach den pandemiebedingten Einschränkungen nun auf mögliche Öffnungsschritte in ihrem „Zuhause“ freuen. Foto: Elvira Bell

Am vergangenen Montag ist die neue Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Pflegeeinrichtungen in Kraft getreten. Sie betrifft unter anderem die Besucherregelung und die sozialen Kontakte innerhalb und außerhalb der Einrichtungen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass zwischenzeitlich sowohl bei den Bewohnern als auch bei den Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen eine hohe Immunisierungsquote vorliegt.

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„Gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst können bei hoher Durchimpfungsrate der Bewohner sowie der Beschäftigten stufenweise Anpassungen der Empfehlungen zum Infektionsschutz vorgenommen werden“, heißt es hierzu in der Verordnung. In Anbetracht der pandemischen Situation ...