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Naturschutz geht vor: Baden nur an ausgewiesenen Orten erlaubt

Der Laacher See lädt im Sommer zum Baden ein. Doch die Kreisverwaltung erinnert daran, dass die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten sind. Baden ist nur an den dafür ausgewiesenen Stellen am See erlaubt.
Der Laacher See lädt im Sommer zum Baden ein. Doch die Kreisverwaltung erinnert daran, dass die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten sind. Baden ist nur an den dafür ausgewiesenen Stellen am See erlaubt. Foto: Vollrath

Der Laacher See wird seit jeher als Erholungsraum genutzt. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten sind. Neben eindrucksvoller Seelandschaft und diversen Freizeitangeboten bietet der See Besuchern einen interessanten Einblick in die natürlichen Lebensräume seltener feuchtland- und wassergebundener Vogelarten. Auch das Baden soll in den warmen Sommermonaten nicht zu kurz kommen. So stellt die Liegewiese des Campingplatzes einen idealen Zugang zu einer Abkühlung im Wasser bereit.

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Doch leider wird der See nicht nur vom offiziellen Badebereich aus betreten. Beim Spaziergang rund um den See stellt man schnell fest, dass Badegäste viele Uferbereiche des Naturschutzgebiets übervölkern. Die von Besuchern als Badebuchten wahrgenommenen Uferbereiche werden zudem, trotz lang anhaltender Trockenheit und gesteigerter Waldbrandgefahr, als Lager- und Grillplätze genutzt. ...