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Andernach

Nachdem Verdi Ladenöffnung in Andernach verbieten wollte: Stehen verkaufsoffene Sonntage vor dem Aus?

Von Martina Koch
In immer mehr Städten fallen verkaufsoffene Sonntage aus, weil Aktionsbündnisse um die Gewerkschaft Verdi dagegen vorgehen (auf dem Bild im hessischen Michelstadt Mitte April). Im Kreis Neuwied wachsen bei Einzelhändlern deshalb Sorge und Ärger.  Foto: dpa/Frank Rumpenhorst
In immer mehr Städten fallen verkaufsoffene Sonntage aus, weil Aktionsbündnisse um die Gewerkschaft Verdi dagegen vorgehen (auf dem Bild im hessischen Michelstadt Mitte April). Im Kreis Neuwied wachsen bei Einzelhändlern deshalb Sorge und Ärger. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Schaufenster sind mit schwarzen Folien bedeckt, die Einzelhändler tragen Trauer – dieses Bild zeigte sich kürzlich den Besuchern beim sonntäglichen Bummel im hessischen Michelstadt. Weil ein Aktionsbündnis gegen den geplanten verkaufsoffenen Sonntag geklagt hatte, sah sich die Stadt genötigt, die Veranstaltung abzusagen, wogegen die Gewerbetreibenden medienwirksam protestierten. Droht ein ähnliches Szenario auch in Andernach?

Lesezeit: 2 Minuten
Zwar scheiterte die Gewerkschaft Verdi mit ihrem Eilantrag gegen den verkaufsoffenen Sonntag zur Autoschau, doch Verkäufer und Kunden sind verunsichert. Unsere Zeitung sprach mit Oberbürgermeister Achim Hütten über die Zukunft der sonntäglichen Aktionstage in der Bäckerjungenstadt. Dass der Streit zwischen Verdi und der Stadtverwaltung um die verkaufsoffenen Sonntage jüngst eskalierte und ...
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Läden dürfen an maximal vier Sonntagen im Jahr öffnen

Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2006 legt die Rahmenbedingungen für die Durchführung verkaufsoffener Sonntage fest. Demnach dürfen die Städte und Gemeinden durch Rechtsverordnungen festlegen, dass die Geschäfte in ihrem Gebiet an maximal vier Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Nicht zugelassen werden darf eine Ladenöffnung am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember sowie an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt.

Die Läden dürfen an verkaufsoffenen Sonntagen maximal fünf Stunden öffnen, allerdings nicht in dem Zeitraum zwischen 6 und 11 Uhr. mko
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