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Kottenheim

Nach tödlicher Messerattacke in Kottenheim: Staatsanwaltschaft erklärt langes Schweigen

Von Martin Boldt
Das Justizzentrum in Koblenz, in dem der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof, das Oberverwaltungsgericht, das Verwaltungsgericht, die Generalstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft, das Sozialgericht und das Arbeitsgericht untergebracht sind.
Das Justizzentrum in Koblenz, in dem der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof, das Oberverwaltungsgericht, das Verwaltungsgericht, die Generalstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft, das Sozialgericht und das Arbeitsgericht untergebracht sind. Foto: dpa/Thomas Frey

Eine Messerattacke unter zwei Bewohnern einer Unterkunft für Asylbewerber in Kottenheim am vorletzten Dienstag hat für Bestürzung unter den Einwohnern der Vordereifelgemeinde gesorgt (RZ berichtete). Ein 27 Jahre alter Syrer war dabei so schwer verletzt worden, dass er, trotz schneller Hilfe, wenige Zeit später im Krankenhaus seinen Wunden erlag. Der mutmaßliche Täter, ein 35-jähriger Landsmann, konnte von der Polizei gestellt werden und sitzt seitdem in U-Haft. In den Polizeimeldungen sucht man das Ereignis jedoch sechs Tage lang vergebens. Erst ein Hinweis eines RZ-Lesers und eine Anfrage unserer Zeitung gegenüber der Polizeiinspektion Mayen am Sonntag bringt Klarheit – in Form einer offiziellen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz.

Lesezeit: 2 Minuten
Das macht stutzig, längst gehen Gerüchte einer Nachrichtensperre im Ort um. Die RZ hat die Staatsanwaltschaft daher noch einmal zu ihrem Vorgehen und der dazugehörigen Intention befragt. In ihrer Antwort darauf teilt sie mit, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft zu Mitteilungen verpflichtet sind. „Das Landesmediengesetz verpflichtet die Behörden lediglich dann ...
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Hilko Röttgers zum Schweigen der Behörden: Behörden messen mit zweierlei Maß

Sechs Tage hat es gedauert, bis sich die Staatsanwaltschaft Koblenz zum Tötungsdelikt in Kottenheim äußert – und das erst, weil unter anderem unsere Zeitung Gerüchte aufgreift, die im Umlauf sind, und bei den Behörden nachfragt. Als Begründung für ihr Schweigen erklärt die Staatsanwaltschaft, sie sei zur Information der Öffentlichkeit nicht verpflichtet und dass die Unschuldsvermutung gewahrt werden müsse. Das mag stimmen. Nachvollziehbar ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft aber nicht.

Zum einen gilt die Unschuldsvermutung auch für die mediale Berichterstattung. Zum anderen geht es um das öffentliche Interesse. Zum Vergleich: Im Zeitraum, in dem die Behörden zum Kottenheimer Tötungsdelikt kein Wort verlieren, veröffentlicht die Polizeidirektion Mayen elf Pressemitteilungen. Es geht um Diebstahl, Sachbeschädigung und mehrere Unfallfluchten. Die Behörden messen offenbar mit zweierlei Maß. Wieso sollte ein Parkplatzrempler ein höheres öffentliches Interesse haben als eine tödliche Messerstecherei? Auch in vermeintlich kritischen Fällen müssen die Behörden frühzeitig und klar informieren. Nur so können sie Gerüchte und Verschwörungsmythen entkräften.

E-Mail: hilkoroettgers@rhein-zeitung.net

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