Kreis MYK/Region. Zum Jahreswechsel sollten die ersten 15 „Pfarreien der Zukunft“ an den Start gehen (wir berichteten). Aber dann erhielt Bischof Stephan Ackermann die Nachricht: Die römische Kleruskongregation hat entschieden, das Gesetz zur Umsetzung der Bistumsreform zunächst auszusetzen und zu überprüfen. Auslöser war die Beschwerde der Priestergemeinschaft bei der Kleruskongregation sowie Anträge einiger Gläubiger.
Die Folge: Ackermann hat die Dekrete zur Aufhebung der alten Pfarreien und die Errichtung der neuen zurückgenommen. Damit verbleibt es über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus bei den bisher bestehenden Pfarreiengemeinschaften. Doch wie sehen die nächsten Schritte aus?