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Kreis MYK
MYK-Grüne stellen sich gegen den Bundesvorstand
Bisher gilt: Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 1 Prozent des Nettoeinkommens. Dies ist eine Empfehlung des Bundesverbandes, es muss jedoch kein Nachweis über das Einkommen vorgelegt werden. Im Falle von sozialer Härte kann eine Ermäßigung beim Orts- beziehungsweise Kreisverband beantragt werden.
MYK-Grünenchefin Ingrid Bäumler erläutert: "Von diesen Mitgliedsbeiträgen wurden bisher pauschal pro ...