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Ochtendung
Messerangriff auf Ehemann: Frau muss nicht in Psychiatrie
Aufgrund einer psychischen Erkrankung soll sie dabei im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Nun lag es an der 10. Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Julia Rau zu prüfen, ob ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden musste. Dem ist so, aber nicht ganz. Denn die Kammer setzte die Unterbringung ...