Es geht um Schadenersatz in sechsstelliger Höhe gegen ehemaligen Geschäftsführer: Klage ist unzulässig
Mayener Steg-Affäre: Prozess vor Landgericht geplatzt
Vor fünf Jahren ist das Gebäude „Am Viadukt“ saniert worden, damit es als Flüchtlingsunterkunft dienen konnte. Allerdings steht das Gebäude seither im Mittelpunkt der Mayener Steg-Affäre. Foto: Andreas Walz
Walz

Mayen/Koblenz. Paukenschlag im Prozess gegen einen Beamten aus der Mayener Stadtverwaltung: Vor der Ersten Handelskammer des Landgerichts Koblenz ist das Verfahren, in dem es um Schadenersatz in sechsstelliger Höhe für die Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) ging, geplatzt. Aufgrund eines Formfehlers. Wie das Landgericht auf Anfrage mitteilt, wurde die Klage „als derzeit unbegründet abgewiesen“.

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Wie das Gericht weiter ausführt, sei ein Formfehler unterlaufen, durch den die Klage als unzulässig eingestuft wird. Für die Führung von Rechtsstreitigkeiten sei nach dem Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft ab einer bestimmten Summe ein Beschluss des in der Satzung vorgesehenen Beirates der Steg erforderlich.

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