Durfte die Zuwendungabgelehnt werden?
Mayener Stadtrat spricht über abgelehnte AfD-Spende: War Beschluss zulässig?
Für die Sanierung des Spielplatzes in Alzheim hat der AfD-Kreisverband 2000 Euro gespendet. Doch jetzt bekommt er das Geld zurück. Eine Mehrheit im Mayener Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, die Spende nicht anzunehmen. Foto: Elvira Bell (Archiv)
Elvira Bell

Mayen. Die Diskussion um eine 2000-Euro-Spende des AfD-Kreisverbands für eine Spielplatzsanierung in Alzheim geht in eine weitere Runde. Kürzlich hatte der Mayener Haupt- und Finanzausschuss die Annahme der Spende mit einer knappen Mehrheit abgelehnt. Aber durfte der Ausschuss das überhaupt? Das möchte die AfD-Stadtratsfraktion rechtlich überprüfen lassen und hat einen entsprechenden Antrag gestellt.

Die AfD beruft sich auf die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung, genauer gesagt: auf Paragraf 94, Absatz 3. Dort ist geregelt, dass eine Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Es gibt aber Einschränkungen.

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