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Mayen

Mayener Stadtrat spricht über abgelehnte AfD-Spende: War Beschluss zulässig?

Von Hilko Röttgers
Für die Sanierung des Spielplatzes in Alzheim hat der AfD-Kreisverband 2000 Euro gespendet. Doch jetzt bekommt er das Geld zurück. Eine Mehrheit im Mayener Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, die Spende nicht anzunehmen.  Foto: Elvira Bell (Archiv)
Für die Sanierung des Spielplatzes in Alzheim hat der AfD-Kreisverband 2000 Euro gespendet. Doch jetzt bekommt er das Geld zurück. Eine Mehrheit im Mayener Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, die Spende nicht anzunehmen. Foto: Elvira Bell (Archiv)

Die Diskussion um eine 2000-Euro-Spende des AfD-Kreisverbands für eine Spielplatzsanierung in Alzheim geht in eine weitere Runde. Kürzlich hatte der Mayener Haupt- und Finanzausschuss die Annahme der Spende mit einer knappen Mehrheit abgelehnt. Aber durfte der Ausschuss das überhaupt? Das möchte die AfD-Stadtratsfraktion rechtlich überprüfen lassen und hat einen entsprechenden Antrag gestellt.

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Die AfD beruft sich auf die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung, genauer gesagt: auf Paragraf 94, Absatz 3. Dort ist geregelt, dass eine Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Es gibt aber Einschränkungen. Nicht zulässig sind etwa Zuwendungen, wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung ...