Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigten ein - Abgetrennte Hand musste wieder angenäht werden: Machetenattacke von Ochtendung war Notwehr: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigten ein - Abgetrennte Hand musste wieder angenäht werden
Machetenattacke von Ochtendung war Notwehr: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Bei einer Machetenattacke nahe der Ochtendunger Grillhütte ist im August einem 21-jährigen Mann eine Hand abgetrennt worden. Das Verfahren gegen den Täter wurde eingestellt. Heinz Israel
Ochtendung. Der Vorfall vom zurückliegenden August, bei dem einem 21-jährigen Mann bei einer Machetenattacke nahe der Ochtendunger Grillhütte eine Hand abgetrennte wurde, wird kein juristisches Nachspiel haben.
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Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Mittwoch mitteilte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen einen 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.