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Inzidenz im Kreis Mayen-Koblenz unter 100: Keine Ausgangssperre mehr – Außengastronomie darf wieder öffnen

Gewerbliche Einrichtungen dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einer Personenbegrenzung von einer Person pro 40 Quadratmeter sowie den üblichen Schutzmaßnahmen wieder öffnen. Foto: dpa/Victoria Jones
Gewerbliche Einrichtungen dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einer Personenbegrenzung von einer Person pro 40 Quadratmeter sowie den üblichen Schutzmaßnahmen wieder öffnen. Foto: dpa/Victoria Jones

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Kreis Mayen-Koblenz am Samstag den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 100. Somit treten die bundeseinheitlichen Notbremse-Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab Montag außer Kraft. Stattdessen gilt die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Darüber informiert die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. Die RZ gibt einen Überblick über die ab heute geltenden Regelungen.

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1 Was wird aus der Ausgangssperre? Seit Montag, 0 Uhr, ist die nächtliche Ausgangsbeschränkung im Kreis aufgehoben. Außerdem gibt es Lockerungen bei privaten Treffen: Es dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Menschen treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren bleiben dabei unberücksichtigt. 2 Welche Regeln gelten für den Einzelhandel? Baumärkte ...